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   FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 4 K 10124/06 B   

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https://dejure.org/2007,19718
FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 4 K 10124/06 B (https://dejure.org/2007,19718)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2007 - 4 K 10124/06 B (https://dejure.org/2007,19718)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2007 - 4 K 10124/06 B (https://dejure.org/2007,19718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungslast der Behörde (objektive Beweislast) für den Tag der Aufgabe der Einspruchsentscheidung zur Post; Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage im finanzgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis

    FGO § 47 Abs. 1 S. 1; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 47 Abs. 1; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 366
    Nachweis des Tags der Aufgabe der Einspruchsentscheidung zur Post

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis des Tags der Aufgabe der Einspruchsentscheidung zur Post

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 4 K 10124/06
    Diese Dreitagesfrist verlängert sich, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag mit der Folge, dass die Einspruchsentscheidung an diesem Werktag als bekannt gegeben gilt (BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 898) Der Ablauf der Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist auch dann für den Beginn der Klagefrist maßgebend, wenn die Einspruchsentscheidung dem Adressaten bereits früher zugeht (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 96/98, BStBl II 2001, 274).
  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 4 K 10124/06
    Der Beweis der Aufgabe einer Einspruchsentscheidung zur Post an einem bestimmten Tag kann nicht nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt werden, wenn die Absendung des Bescheids nicht in einem Absendevermerk der Poststelle des Finanzamtes festgehalten ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 2000 III R 43/97, BStBl II 2001, 211).
  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 4 K 10124/06
    Aus dem Datum einer Einspruchsentscheidung lässt sich nicht auf den Tag der Aufgabe zur Post schließen (BFH-Urteil vom 3. Mai 2001 III R 56/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes BFH/NV 2001, 1365 m.w.N).
  • BFH, 13.12.2000 - X R 96/98

    Beendigung des Zinslaufs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 4 K 10124/06
    Diese Dreitagesfrist verlängert sich, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag mit der Folge, dass die Einspruchsentscheidung an diesem Werktag als bekannt gegeben gilt (BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 898) Der Ablauf der Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist auch dann für den Beginn der Klagefrist maßgebend, wenn die Einspruchsentscheidung dem Adressaten bereits früher zugeht (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 96/98, BStBl II 2001, 274).
  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 53/00

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 4 K 10124/06
    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22. Mai 2002 VIII R 53/00 verwiesen.
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